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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Wagner Bits & Words e.U. Konform mit den Geschäftsbedingungen der Wirtschaftskammer für PR-Berater |
1. Allgemeines
1.1. Für sämtliche Geschäfte gelten ausschließlich diese ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen'. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden sind nur dann wirksam, wenn sie von Wagner Bits & Words e.U. (im folgenden Agentur genannt) ausdrücklich und schriftlich anerkannt werden.
1.2. Von diesen ‚Allgemeine Geschäftsbedingungen' abweichende oder diese ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
1.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieser ‚Allgemeinen Geschäftsbedingungen' unwirksam sein, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Vertragsabschluß
2.1. Grundlage der Geschäftsbeziehungen ist der jeweilige Beratungsvertrag, in dem alle vereinbarten Dienstleistungen (Leistungsumfang) sowie die Vergütung festgehalten werden.
2.2. Diese Angebote sind freibleibend. Der Kunde ist an seinen Auftrag zwei Wochen nach Zugang bei der Agentur gebunden. Aufträge des Kunden gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Unternehmens als angenommen, sofern die Agentur nicht - etwa durch Tätigwerden auf Grund des Auftrages - zu erkennen gibt, dass sie den Auftrag annimmt.
3. Leistung und Honorar
3.1. Wenn nicht anderes vereinbart ist, entsteht der Honoraranspruch der Agentur für jede einzelne Leistung, sobald diese erbracht wurde. Die Agentur ist berechtigt, zur Deckung ihres Aufwandes Vorschüsse zu verlangen.
3.2. Alle Leistungen der Agentur, die nicht ausdrücklich durch das vereinbarte Honorar abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Das gilt insbesondere für alle Nebenleistungen.
3.3. Alle der Agentur erwachsenen Barauslagen sind vom Kunden zu ersetzen.
3.4. Kostenvoranschläge der Agentur sind unverbindlich, sofern im Offert nicht anders festgelegt. Wenn abzusehen ist, dass die tatsächlichen Kosten die veranschlagten um mehr als 20 Prozent übersteigen, wird die Agentur den Kunden auf die höheren Kosten hinweisen. Die Kostenüberschreitung gilt als vom Kunden genehmigt, wenn der Kunde nicht binnen drei Tagen nach diesem Hinweis schriftlich widerspricht und gleichzeitig kostengünstigere Alternativen bekanntgibt.
3.5. Für alle Arbeiten der Agentur, die aus welchem Grund auch immer nicht zur Ausführung gelangen, gebührt der Agentur eine angemessene Vergütung. Mit der Bezahlung dieser Vergütung erwirbt der Kunde an diesen Arbeiten keinerlei Rechte; nicht ausgeführte Konzepte, Entwürfe u. dgl. sind vielmehr unverzüglich der Agentur zurückzustellen.
3.6. Sofern nicht anderes schriftlich vereinbart wurde, richtet sich die Höhe des Honorars nach den zur Zeit der Erstellung der Honorarnote gültigen Preislisten der Agentur.
4. Verpflichtung zur Verschwiegenheit
4.1. Die Agentur, ihre Mitarbeiter und die hinzugezogenen Dritten verpflichten sich, über alle Angelegenheiten, die ihnen im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren. Diese Schweigepflicht bezieht sich sowohl auf den Auftraggeber als auch auf dessen Geschäftsverbindungen.
4.2. Nur der Auftraggeber selbst, nicht aber dessen Erfüllungsgehilfen, kann die Agentur schriftlich von dieser Schweigepflicht entbinden.
4.3. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Vertrages.
5. Eigentumsrecht und Urheberschutz
5.1. Alle Leistungen der Agentur (z.B. Ideen, Konzepte, konkrete PR-Maßnahmen etc.), auch einzelne Teile daraus, bleiben im Eigentum der Agentur. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang. Ohne gegenteilige Vereinbarung mit der Agentur darf der Kunde die Leistungen der Agentur nur selbst, ausschließlich in Österreich und nur für die Dauer des Vertrages nutzen.
5.2. Änderungen von Leistungen der Agentur durch den Kunden sind nur mit ausdrücklicher Zustimmung der Agentur und - soweit die Leistungen urheberrechtlich geschützt sind - des Urhebers zulässig.
5.3. Für die Nutzung von Leistungen der Agentur, die über den ursprünglich vereinbarten Zweck und Nutzungsumfang hinausgeht, ist - unabhängig davon, ob diese Leistung urheberrechtlich geschützt ist - die Zustimmung des Beraters/der Agentur erforderlich. Dafür steht der Agentur und dem Urheber eine gesonderte angemessene Vergütung zu.
6. Kennzeichnung
6.1. Die Agentur ist berechtigt, auf allen Informationsmitteln und bei allen Maßnahmen auf die Agentur und allenfalls auf den Urheber hinzuweisen, ohne das dem Kunden dafür ein Entgeltanspruch zusteht.
7. Genehmigung
7.1. Alle vorgeschlagenen bzw. durchzuführenden PR-Leistungen der Agentur sind vom Kunden zu überprüfen und binnen drei Tagen freizugeben. Bei nicht rechtzeitiger Freigabe gelten sie als vom Kunden genehmigt.
7.2. Der Kunde wird insbesondere die rechtliche, vor allem die wettbewerbs- und kennzeichen-rechtliche Zulässigkeit der Agenturleistungen überprüfen lassen. Die Agentur veranlasst eine externe rechtliche Prüfung nur auf schriftlichen Wunsch des Kunden; die damit verbundenen Kosten hat der Kunde zu tragen.
8. Termine
8.1. Die Agentur bemüht sich, die vereinbarten Termine einzuhalten. Die Nichteinhaltung der Termine berechtigt den Kunden allerdings erst dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zuständigen Rechte, wenn er dem der Agentur eine angemessene Nachfrist gewährt hat. Diese Frist beginnt mit dem Zugang eines Mahnschreibens an die Agentur.
8.2. Eine Verpflichtung zur Leistung von Schadenersatz aus dem Titel des Verzugs besteht nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur. Unabwendbare oder unvorhersehbare Ereignisse - insbesondere Verzögerungen bei Auftragnehmern der Agentur - entbinden die Agentur jedenfalls von der Einhaltung des vereinbarten Liefertermins.
9. Rücktrittsrecht/Storno
9.1. Für Stornierungen verbindlicher Auftragsbestätigungen vor Start des Projektes durch den Auftraggeber aus Gründen, die nicht vom Auftragnehmer zu verantworten sind, gilt ein Schadenersatz von 50 % des Nettoauftragswertes als vereinbart, wobei das richterliche Mäßigungsrecht ausgeschlossen wird. Bei Stornos während bereits laufender Arbeiten ist dessen ungeachtet der gesamte Betrag fällig
10. Nebenkosten
10.1. Die Agentur kann ihrem Auftrag nur dann nachkommen, wenn die vom Auftraggeber für die Erfüllung eines Auftrages zugesagten Tätigkeiten, Unterlagen, Informationen auch tatsächlich erfolgen bzw. geliefert werden.
10.2. Die Agentur ist daher berechtigt, durch Verschiebungen, Nichteinhaltung von Terminen oder Zusagen von Seiten des Auftraggebers angefallene Kosten oder Spesen für die Agentur oder Ihre Personal separat in Rechnung zu stellen.
11. Zahlung
11.1. Rechnungen der Agentur sind sofort nach Rechnungseingang ohne Abzug fällig. Bei verspäteter Zahlung gelten Verzugszinsen in der Höhe von 4 % p.a. über der Bankrate als vereinbart. Gelieferte Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur.
11.2. Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
12. Gewährleistung und Schadenersatz
12.1. Der Kunde hat allfällige Reklamationen innerhalb von drei Tagen nach Leistung durch die Agentur schriftlich geltend zu machen und zu begründen. Im Fall berechtigter und rechtzeitiger Reklamationen steht dem Kunden das Recht auf Verbesserung der Leistung durch die Agentur zu.
12.2. Schadenersatzansprüche des Kunden, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschuldens bei Vertragsabschluß, mangelhafter oder unvollständiger Leistung, Mängelfolgeschadens oder wegen unerlaubter Handlungen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Agentur beruhen.
13. Technische Gewährleistung:
13.1. Im Fall der Beiziehung einer externen Firma durch den Auftraggeber für Webdesign, Webhosting oder andere technische Dienste im Rahmen eines Internetprojektes übernimmt die Agentur keinerlei Haftung für die Dienste dieses Unternehmens.
13.2. Bei durch die Agentur selbst geleisteten technischen Dienste gelten für alle derartigen Dienstleistungen die "Besonderen Geschäftsbedingungen Webservice".
14. Haftung
14.1. Für die Einhaltung der gesetzlichen, insbesondere der wettbewerbsrechtlichen Vorschriften bei den von der Agentur vorgeschlagenen Kommunikationsmaßnahmen ist ausdrücklich der Kunde verantwortlich. Insbesondere wird der Kunde eine von der Agentur vorgeschlagene PR-Maßnahe erst dann freigeben, wenn er sich selbst von der wettbewerbsrechtlichen Unbedenklichkeit vergewissert hat oder wenn er bereit ist, das mit der Durchführung der PR-Maßnahme verbundene Risiko selbst zu tragen.
14.2. Jegliche Haftung der Agentur für Ansprüche, die auf Grund der PR-Maßnahme gegen den Kunden erhoben werden, wird ausdrücklich ausgeschlossen; insbesondere haftet die Agentur nicht für Prozesskosten, eigene Anwaltskosten des Kunden oder Kosten von Urteilsveröffentlichungen sowie für allfällige Schadenersatzforderungen oder ähnliche Ansprüche Dritter.
14.3. Für den Fall, dass wegen der Durchführung einer PR-Maßnahme die Agentur selbst in Anspruch genommen wird, hält der Kunde die Agentur schad- und klaglos. Der Kunde hat der Agentur somit sämtliche finanziellen und sonstigen Nachteile (einschließlich immaterieller Schäden) zu ersetzen, die der Agentur daraus entstehen.
15. Anzuwendendes Recht
15.1. Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Kunden und Agentur und auf die Frage eines gültig zustande gekommenen Vertrages sowie seiner Vor- und Nachwirkungen ist ausschließlich österreichisches Recht anzuwenden.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
16.1. Erfüllungsort ist Wien.
16.2. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar zwischen der Agentur und dem Kunden ergebenden Streitigkeiten wird das für den Sitz der Agentur örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Die Agentur ist jedoch auch berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen.
BESONDERE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN "WEBSERVICE"
B 1. Allgemeines, Vertragsumfang und Gültigkeit
Diese Besonderen Geschäftsbedingungen "Webservice" (BGBW) gelten in Ergänzung zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Wagner Bits & Words e.U. Im Zweifelsfall über die Gültigkeit von Bestimmungen gelten vorrangig die Besonderen Geschäftsbedingungen "Webservice" (BGBW).
Der Auftragnehmer ist ermächtigt, im Zuge der Erfüllung seines Auftrages andere Unternehmen mit der Erbringung von Leistungen aus diesem Vertragsverhältnis zu beauftragen.
Insbesondere ist der Auftragnehmer berechtigt, auch ohne Bekanntgabe an den Auftraggeber, mit beliebigen anderen Firmen und Personen zusammenzuarbeiten und Dienstleistungen an diese Firmen und Personen (Kooperationspartner) zu delegieren. Der Auftraggeber kann sich hieraus keine wie immer gearteten Rechte ableiten.
B 2. Leistung und Prüfung
Der Gegenstand eines Auftrages ist in einer Auftragsbestätigung festzuhalten.
Die Gültigkeit eines Auftrags (Annahme) ist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Wagner Bits & Words e.U. geregelt.
Der Auftraggeber ist unmittelbar nach Bereitstellung der Dienstleistung verpflichtet, den Umfang und die Funktion zu prüfen und Abweichungen vom vereinbarten Auftrag sofort schriftlich bekannt zu geben.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, erst dann Leistungen für den Auftraggeber zu erbringen, wenn dieser die gestellten Rechnungen und allfällige offene frühere Rechnungen vollständig beglichen hat.
B 3. Voraussetzungen für Webservice in Zusammenhang mit Domaines
Die Veröffentlichung der Daten in der RIPE-Datenbank oder anderer Whois-Datenbank und in im Internet gebräuchlichen Dokumentationsstellen wird vom Auftraggeber akzeptiert.
Alle Domains werden bei den zuständigen Vergabestellen registriert, auf den Namen des Auftraggebers und im Auftrag des Auftraggebers, insbesondere werden Domains unter .at bei der Vergabestelle nic.at Internetbetriebs GmbH registriert, und geht der Auftraggeber mit der Registrierung einer .at-Domain ein Vertragsverhältnis mit der nic.at Internetbetriebs GmbH ein.
Die Kündigung einer Domain muss in jedem Fall schriftlich erfolgen und vom Domain-Inhaber unterzeichnet sein. Sie können entweder das Formular "Kündigung" (http://www.nic.at/german/service.html#Kuendigung) faxen oder senden, das Formular auf der Rückseite des Domain-Zertifikates verwenden oder Ihr eigenes Briefpapier nutzen. Bitte geben Sie an, ob die Kündigung sofort oder zum Ende des Leistungszeitraumes erfolgen soll. Weiters ist zu beachten, dass die Kündigung einer oder mehrerer Domain(s) nicht die Stornierung noch offener Forderungen bedeutet und diese zu begleichen sind.
Die Kündigung muss auch dem Auftragnehmer schriftlich mitgeteilt werden.
Alle Einträge erfolgen in gutem Glauben auf die Rechtmäßigkeit des Anspruchs. Bei Unstimmigkeiten zwischen zwei Parteien muss eine Einigung eigenständig zwischen den beiden Parteien gefunden werden; die Vergabestelle der betreffenden Domain dient nicht als Schlichtungsstelle. Bei Streitfällen wird lediglich die Kontaktinformation des Inhabers einer bereits bestehenden Domain weitergegeben, da diese Informationen ohnehin öffentlich dokumentiert sind.
Der Auftraggeber erklärt, die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten und insbesondere niemanden in seinen Kennzeichenrechten (Namensrecht, Markenrecht etc.) zu verletzen. Die Vergabestelle und der Auftragnehmer führt keine diesbezügliche Prüfung der beantragten Domain-Namen durch, behält sich aber gleichwohl das Recht vor, Anträge im Falle offensichtlicher Rechtsverletzungen auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, die Vergabestelle im Falle der Inanspruchnahme durch wegen des vom Auftraggeber beantragten Domain-Namens in ihren Rechten verletzte Dritte schad- und klaglos zu halten.
Aus der Delegation des Domain-Namens sind keine weiteren Rechte ableitbar.
Es besteht kein Anspruch, seitens des Auftraggebers, genau einen bestimmten Domain-Namen zugeteilt zu bekommen. Es besteht lediglich der Anspruch auf Zuteilung eines eindeutigen Domain-Namens. Es werden lediglich Domains ("NS Records") delegiert, eine Eintragung von speziellen DNS Records (z.B.: "MX", "CNAME") ist nicht möglich.
Ein Domain-Name muss RFC konform sein und darf nur Buchstaben ("a ... z"), Ziffern ("0 ... 9") und Bindestrich ("-") enthalten. Groß- und Kleinschreibung wird nicht unterschieden. Der Name muss mindestens einen Buchstaben enthalten und darf nicht mit Bindestrich beginnen oder enden. Es werden unter "at" keine Domains mit weniger als drei Zeichen oder andere, zum Zeitpunkt der Antragstellung gültige, Top-Level Namen (z.B.: "com", "edu") vergeben.
B 4. Gewährleistung, Wartung, Änderungen und Haftung in Zusammenhang mit Webservern
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, sofern ihm Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden, im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Für Datenverluste und daraus resultierende Folgen und Kosten des Auftraggebers haftet der Auftragnehmer unter keinen Umständen. Die Verantwortung für die Sicherung aller Daten liegt ausschließlich beim Auftraggeber.
Der Auftragnehmer legt äußerst großen Wert auf eine sehr hohe Zuverlässigkeit des Servers, der mit möglichst wenigen und kurzen Unterbrechungen laufen wird. Dennoch sind Ausfälle wegen Wartungsarbeiten, Leitungsstörungen, Serverabstürzen usw. nicht ganz auszuschließen. Der Auftragnehmer gibt eine 99%-ige Verfügbarkeitsgarantie für seine Server bzw. seiner Kooperationspartner. Fällt der Server in einem Kalendermonat für länger als 1% aus, erhält der Kunde auf Wunsch für diesen Monat seine Gebühr gutgeschrieben. Weitere Schadenersatzansprüche des Kunden gegen den Auftragnehmer wegen Ausfällen oder Fehlfunktionen eines Servers sind nur möglich, wenn dem Auftragnehmer Vorsatz nachgewiesen werden kann. Jegliche Haftung gilt nach Ablauf von längstens sechs Monaten ab Eintritt als verjährt.
B 5. Datenschutz, Datensicherheit in Bezug auf die Bereitstellung von Webdienstleistungen
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des TKG ist der Auftragnehmer berechtigt, personenbezogene Vermittlungsdaten für Zwecke der Verrechnung des Entgelts zu speichern. Nicht personenbezogene Verbindungsdaten und sonstige Log's können zum Schutz eigener und fremder Rechner gespeichert und ausgewertet sowie zur Behebung technischer Mängel verwendet werden. Inhaltsdaten werden weder ausgewertet, noch über das technisch notwendige Mindestmaß hinaus zwischengespeichert.
Weder diese Daten, noch Inhalts- oder sonstige Daten des Auftraggebers werden außerhalb des Rahmens der gesetzlichen Erfordernisse oder der Notwendigkeiten zum Betreiben eines Internetknotens an Dritte weitergegeben. Insbesonders müssen Routing- und Domain-Informationen bekanntgemacht werden. Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden. Persönliche Nachrichten und Daten der Auftraggeber werden nicht eingesehen.
Der Auftragnehmer ergreift alle technisch möglichen, zumutbaren und bekannten Maßnahmen, um die bei ihm gespeicherten Daten zu schützen. Der Auftragnehmer ist jedoch nicht dafür verantwortlich, wenn es jemandem gelingt auf rechtswidrige Art und Weise an diese Daten heranzukommen und sie weiterzuverwenden. Die Geltendmachung von Schäden des Auftraggeber oder Dritter gegenüber dem Auftragnehmer aus einem derartigen Zusammenhang wird einvernehmlich ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer behält sich vor, Auftraggeber, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass von ihrem Anschluss Netzaktivitäten ausgehen, die entweder sicherheits- oder betriebsgefährdend für den Auftragnehmer, seine(n) Kooperationspartner oder andere Rechner, gesetzwidrig oder belästigend (gem. § 101 TKG) sind, unverzüglich ohne Vorwarnung physisch und/oder logisch vom Internet zu trennen. Die Kosten der Erkennung und Verfolgung der Aktivitäten, der Unterbrechung der Verbindung und jeglicher Reparaturen werden mit den zum jeweiligen Zeitpunkt vom Auftragnehmer üblicherweise verrechneten Stundensätzen dem Auftraggeber verrechnet. Haftungen des Auftragnehmers auch gegenüber Dritten der Abtrennung vom Internet werden für alle Fälle ausgeschlossen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, personenbezogene Daten des Auftraggebers, insbesondere Name, akademischer Grad, Adresse, Telefonnummer, Mail-Adresse und Geburtsdatum in jenem Umfang zu ermitteln und zu verarbeiten, in welchem dies vom berechtigten Zweck des Datenverarbeiters umfasst ist. Kundendaten werden zum Zwecke der Planung, Vermarktung, Kostenrechnung und betriebsinterner Statistiken auch nach Vertragsbeendigung gespeichert.
Die Weitergabe von personenbezogenen Kundendaten erfolgt nach gesetzlicher Grundlage. Insbesondere ist der Auftragnehmer gem. § 100 Abs. 3 TKG ermächtigt, belästigten Internet-Teilnehmern die Identität des Verursachers bekannt zu geben. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass der Auftragnehmer Kundendaten gem. Paragraph 96 TKG zur Erstellung eines Teilnehmerverzeichnisses verwenden kann.
Es wird ausdrücklich vereinbart und der Auftraggeber stimmt zu, dass der Auftragnehmer Daten im beschriebenen Umfang auch an seine(n) Kooperationspartner weitergeben kann bzw. der/die Kooperationspartner gleichermaßen die erwähnten Daten speichern.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, schon in seinem ureigensten Interesse, alle ihm vom Auftragnehmer übermittelten Zugangsberechtigungen, Kennwörter und dergleichen vor Dritten zu schützen. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass er für die missbräuchliche Verwendung von Zugangsberechtigungen, Kennwörter und dergleichen verantwortlich ist.
B 6. Ausschlussbestimmungen von belästigenden und gefährdenden Inhalten
Der Auftragnehmer distanziert sich ausdrücklich von belästigenden und gefährdenden Inhalten. Das sind insbesondere: Erotik-, pornographische und rechtsradikale Inhalte sowie Aufruf zur Gewaltbereitschaft und Nutzung unserer Dienste für Tätigkeiten, welche gegen irgendwelche Gesetze oder Internetregeln verstoßen.
Der Auftragnehmer lehnt solche Inhalte und Aktivitäten ab und kann in einem dieser Fälle ohne Vorankündigung die Leistungen an dem Teilnehmer sofort einstellen. Der Auftraggeber wird den Auftragnehmer und alle Dritten schad- und klaglos halten.
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